Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz

Seit dem 1. Januar 2023 sind ein Großteil der Änderungen, die mit dem Bürgergeld-Gesetz beschlossen wurden, in Kraft. Weitere Regelungen traten am 1. Juli dieses Jahres in Kraft, so dass das gesamte Gesetzespaket nun Gültigkeit hat.

Mit dem Bürgergeld-Gesetz, sind Änderungen insbesondere im SGB 2 (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) vorgenommen worden, aber auch in weiteren Gesetzen wie v.a. im SGB 3 (Arbeitsförderung), SGB 4 (gemeinsame Vorschriften zur Sozialversicherung), SGB 6 (gesetzliche Rentenversicherung), dem SGB 12 (Sozialhilfe) und dem SGB 14 (soziale Entschädigung).

Das „Bürgergeld“ ersetzt das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2/ auch „Hartz IV“ genannt) für arbeitslose Erwerbsfähige und das „Sozialgeld“ für nicht erwerbsfähige Personen, die unter das SGB 2 fallen.

Die Bundesregierung hat die Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz in ihrem Gesetzesantrag u.a. damit begründet, dass „eine angemessene Erhöhung der Regelbedarfe ist notwendig“ sei, da die bisherige Fortschreibung der Regelbedarfe die Inflationsentwicklung erst im Nachgang abbilde.

Ziel der Einführung des Bürgergeldes sei es auch, „gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren.“

„Das Bürgergeld soll einfach und digital zugänglich sein“

Weiterhin will die Bundesregierung mit den Gesetzesänderungen Wissenschaft und Rechtsprechung folgen, denn „Wissenschaft und Rechtsprechung haben zudem in verschiedenen Bereichen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) einen Bedarf an Klarstellung und Anpassung aufgezeigt, um Verwaltungshürden weiter abzubauen sowie eine nachhaltige Integration in Arbeit zu erreichen. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Leistungsminderungen im SGB II (sog. Sanktionen) von November 2019 wird mit dem Gesetz umgesetzt.“

Informationen und Hinweise zum Bürgergeld-Gesetz sind gut auf der Webseite www.buerger-geld.org des Vereins für soziales Leben e.V. dargestellt.
Weiterhin sind Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html

Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt hier

Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Bürgergeld-Gesetz_17.07.2023