BMI-Hinweise zu Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Übersicht Gesetzesänderungen

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – auch Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2 genannt – sind bereits im August des letzten Jahres einige Änderungen v.a. im Aufenthaltsgesetz aber auch in der Beschäftigungsverordnung beschlossen worden. Die meisten Gesetzesänderungen im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2 traten am 1. März dieses Jahres in Kraft, einige Änderungen sind bereits im November 2023 in Kraft getreten. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat daher seine Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz aktualisiert.

Hier ist eine Fassung der BMI-Hinweise zur Anwendung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu finden, in der die Aktualisierungen gekennzeichnet sind:

BMI-Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz aktualisiert auf Stand 01.03.2024

Zudem hat das Niedersächsische Innenministerium eine Übersicht über die jüngsten Rechtsänderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2 , das „Rückkehrverbesserungsgesetz“, das „Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldavien als sichere Herkunftsstaaten“ sowie das „Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetz“ veröffentlicht:

Übersicht Rechtsänderungen FEG des MI Niedersachsen vom 06.03.2024