Auswertung Umfrage Verlängerung Gestattungen und Duldungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsmarktteilhabe Geflüchteter

In dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Programm „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ sind 41 Netzwerke, die i. d. R. aus mehreren Projektträgern bestehen, mit dem Ziel tätig, Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. Das Netzwerk „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ wird vom Flüchtlingsrat Niedersachsen koordiniert. Die Netzwerke stehen im ständigen Austausch über die behördliche Praxis bzgl. des Arbeitsmarktzugangs für Geflüchtete. Dabei wurde aus einer großen Zahl der WIR-Netzwerke mitgeteilt, dass es bei der Ausstellung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen seitens der Ausländerbehörden zu Verzögerungen kommt oder Unklarheit über den Ablauf des Verlängerungs- und Antragsverfahrens besteht, so dass es zu zeitlichen Lücken kommen kann, während derer Geflüchtete ohne entsprechende Dokumente bleiben. Liegt keine gültige Aufenthaltsgestattung oder Duldung mehr vor, ist eine Erwerbstätigkeit bis zu einer Verlängerung oder bis zur Erteilung eines anderen Aufenthaltspapiers dann nicht (mehr) erlaubt.

Um ein Bild vom Ausmaß dieser Problematik zu erhalten und sie besser zu erfassen, hat eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeiter*innen der WIR-Netzwerke eine Umfrage unter Berater*innen durchgeführt. Das Ergebnis und die Auswertung dieser Umfrage ist jetzt unter dem Titel „Verwaltungspraxis als Hürde für die Arbeitsmarktteilhabe“ veröffentlicht worden.

Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen grundsätzlich die Eindrücke, die die WIR-Mitarbeitenden in ihrer Beratungspraxis gesammelt haben: Es kommt demnach häufig zu Lücken bei der Verlängerung von Bescheinigungen über den gestatteten oder geduldeten Aufenthalt.
Als Resultat lässt sich festhalten, dass durch die teils langen zeitlichen Lücken bei der Verlängerung von Aufenthaltsgestattung oder Duldung Arbeitsverhältnisse oder Ausbildungen gefährdet sind oder gar abgebrochen werden müssen, bzw. gar nicht erst aufgenommen werden können.

Die Arbeitsgruppe der WIR-Netzwerke hat aus den Umfrageergebnissen Handlungsempfehlungen an Ausländerbehörden und Landesregierungen abgeleitet, um die oben beschriebenen Probleme anzugehen.

Die Veröffentlichung der WIR-Netzwerke mit den Umfrageergebnissen und Handlungsempfehlungen kann hier herunter geladen werden:

Umfrageergebnisse und Handlungsempfehlungen „Verwaltungspraxis als Hürde für die Arbeitsmarktteilhabe?“