Arbeitshilfe: Arbeitsmarktzugang nach In-Kraft-treten der GEAS-Reform
Das WIR-Netzwerk „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ hat eine umfassende Arbeitshilfe zum Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten erstellt. Sie beinhaltet auch die Neuregelungen der GEAS-Reform nach dem 12.6.2026 und berücksichtigt den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden, Geduldeten und Anerkannten nach positivem Abschluss des Asylverfahren:
Arbeitshilfe Arbeitsmarktzugang AZG (Stand: 02.09.2026)
Zudem hat das niedersächsische Innenministerium eine Übersicht herausgegeben, aus der die Rechtsstellung von Geflüchteten je nach Status hervorgeht sowie der Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung dargestellt wird:

