aktualisierte Anwendungshinweise des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat neue Hinweise zur Anwendung des Fachkräftegesetzes 2 herausgegeben. Die Anwendungshinweise sind ab dem 01.06.2024 gültig. Die Hinweise berücksichtigen alle Gesetzesänderungen, die zuletzt in Kraft getreten sind bzw. am 01.06.2024 in Kraft treten:
aktualisierte BMI-Anwendungshinweise Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2, 01.06.2024