Die sog. Schulversuche SPRINT und SPRINT dual laufen zum Ende dieses Schuljahres aus. Das niedersächsische Kultusministerium hat nun das Konzept der Berufseinstiegsschule entworfen, dass die Aufgaben und Zielsetzung der beiden Schulversuche verstetigen und in das Niedersächsische Schulgesetz überführen soll.

Da die Umsetzung der BES erst zum Schuljahresbeginn 2021 startet, soll die nun entstehende Lücke durch eine Vorgriffsregelung geschlossen werden. Leider erscheint die BES gegenüber den Schulversuchen SPRINT und SPRINT dual ein Rückschritt, da nach dem bisherigen Konzept nur schulpflichtige Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren an der BES teilnehmen können. In SPRINT ist die Altersgruppe auf bis 21-jährige ausgedehnt. Das hat auch nicht mehr schulpflichtigen jungen Erwachsenen die Möglichkeit des Schulbesuchs eröffnet, was grundsätzlich sicher sinnvoll ist. Die nicht mehr schulpflichtigen Geflüchteten (oder auch andere Zugewanderte) sind nach dem bsiherigen BES-Plänen zukünftig einzig auf das Angebot der Erwachsenenbildung zurückgeworfen. Dabei ist es langjährige Forderung u.a. des Flüchtlingsrates das Schulrecht für Geflüchtete auszuweiten auf ein Alter bis mindestens 25 Jahre.

Auch die Klasse 2 der BES, die SPRINT dual ersetzen soll, sollte für junge Erwachsene bis 27 Jahre zugänglich sein. Der Begriff „Jugendliche“ (der im Erlass verwendet wird) umfasst nach dem SGB VIII nur Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Hier muss also klar gestellt werden, dass auch junge Erwachsene Zielgruppe sind.

Vorgriffsregelung Berufseinstiegsschule 29-03-2019

Schematische Darstellung Berufseinstiegsschule