Arbeitshilfe: Mobilität für Drittstaatsangehörige in Europa: Die „kleine Freizügigkeit“ mit § 38a AufenthG
Der Paritätische hat eine von Claudius Voigt von der GGUA erstellte Arbeitshilfe herausgegeben, die erläutert, unter welchen Umständen Drittstaatsangehörigen, die in anderen Staaten der EU ein langfristiges Aufenthaltsrecht haben und damit in der EU grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt sind, in Deutschland auf der Grundlage des § 38a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.
Arbeitshilfe „Mobilität für Drittstaatsangehörige in Europa hier herunterladen“