Empfehlungen zum Entwurf der Bundesregierung für ein „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“
Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)“ vorgelegt. Der Gesetzentwurf war bereits in der ersten Lesung des Bundestages und befindet sich derzeit im Beratungsprozess. Am 23. Februar findet im Ausschuss „Arbeit und Soziales“ des Bundestages eine Expert:innen-Anhörung statt. Der Gesetzentwurf trifft dabei auf viel Kritik, wie den vorab veröffentlichten Stellungnahmen zu entnehmen ist. Neben dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand wird insbesondere moniert, dass durch die Zurückstufung der Geflüchteten aus der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, der nach dem 31. März 2025 erteilt wurde, die Arbeitsmarktintegration erschwert würde. Weiterhin scharf kritisiert wird der erhöhte Druck zur Arbeitsaufnahme, der speziell diese Gruppe Geflüchteter träfe, sollte der Gesetzentwurf beschlossen werden.
Handicap International e.V. – Crossroads sowie die AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke habe sich die voraussichtlichen Auswirkungen des „Leistungsrechtsanpassungsgesetzes“ auf Geflüchtete mit Behinderung sowie genauer angesehen und auch bewertet, in wie weit die geplanten Gesetzesänderungen mit höheren Recht in Einklang stehen. Die Autorinnen der Studie kommen zu dem Schluss, dass dieses Vorhaben „erhebliche verfassungs-, unions- und völkerrechtliche Bedenken“ aufwirft. Es drohten „gravierende Versorgungslücken in existenziellen Lebensbereichen. Eine Integration in den Arbeitsmarkt würde in vielen Fällen faktisch verhindert“.

