Ergänzung zum niedersächsischen Vorgriffserlass auf das „Chancenaufenthaltsrecht“

Vor dem Hintergrund, dass es mittlerweile einen Gesetzentwurf des Bundeskabinetts gibt, der die konkrete Umsetzung des „Chancenaufenthaltsrechts“ beschreibt, hat das Niedersächsische Innenministerium seinen Vorgriffserlass vom 02.05.2022 ergänzt.

Nunmehr fallen Personen, die am 01.01.2022 mindesten fünf Jahre in Deutschland sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, unter den Vorgriffserlass, wenn sie keine Straftaten von mehr als 50 Tagessätzen, bzw. mehr als 90 Tagessätzen beim Vergehen gehen das Asyl- oder Aufenthaltsgesetz angesammelt haben.

Hier der Ergänzungserlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 14.07.2022