Evaluationsbericht des BMAS zu Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten: Maßnahmen des SGB II und SGB III sind effizient, Arbeitsgelegenheiten nach AsylbLG jedoch nicht
Im Juni dieses Jahres hat das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) einen Evaluationsbericht veröffentlicht, der die Effekte von fünf Maßnahmen aus dem SGB II und SGB III auf die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten untersucht. Über einen Zeitraum von fünf Jahren wurden diese Maßnahmen, an denen Geflüchtete teilgenommen haben, betrachtet.
Einige wichtige Erkenntnisse aus dem Evaluationsbericht:
„Der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen bringt also – mit Ausnahme der Arbeitsgelegenheiten (AGH) als Beschäftigung schaffende Maßnahmen im zweiten Arbeitsmarkt – die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten fünf Jahre nach Maßnahmeneintritt deutlich voran.“ Mit „AGH“ sind die sog. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG gemeint, die wegen ihres im AsylbLG angelegten repressiven Charakters (so werden Leistungskürzungen angedroht) bisweilen auch einem Zwang zur Arbeit gleichkommen können.
„Als äußerst wirksam erweisen sich vor allem arbeitgebernahe Maßnahmen. Von den untersuchten Maßnahmen sind dies Eingliederungszuschüsse (EGZ) sowie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG).“
„Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist ein „Gewinner“ der langfristigen Betrachtung. Mit der nun erweiterten Datenbasis zeigt sich, dass Teilnehmende dauerhaft von einer FbW-Maßnahme profitieren – insbesondere tritt ihre Wirkung nun in deutlich positiven Lohneffekten zutage. Langfristig ergeben sich auch für die Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung deutlich positive Beschäftigungs- und Einkommenseffekte.“
„Die Schätzung von geschlechterspezifischen Teilnahmeeffekten ergibt überwiegend langfristig positivere Wirkungen für geflüchtete Frauen.“ Geflüchtete Frauen seien jedoch in Maßnahmen deutlich unterrepräsentiert.
„Die untersuchten Maßnahmen sind langfristig erfreulich effizient und wirtschaftlich. Eine klare Ausnahme bilden jedoch die AGH mit einer deutlich negativen fiskalischen Bilanz.“
Die Autor:innen der Evaluation leiten aus den Erkenntnissen auch einige Empfehlungen ab, wie u.a.:
„Ausweitung einer speziellen Arbeitgeberansprache für Geflüchtete geprüft bzw. intensiviert werden. Die Teilnahmequote von weiblichen Geflüchteten an dieser Förderung sollte erhöht werden […]“
Es dränge sich eine gezieltere Frauenförderung auf.
„Angesichts der positiven Wirkungen der FbW (Anm.: Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 81 SGB III) sollte die geringe Teilnahmequote wenigstens in der typischen Zielgruppe – Geflüchtete mittleren Alters mit überdurchschnittlichen Deutschsprachkenntnissen – erhöht werden.“
„Das Instrument EGZ (Anm.: Eingliederungszuschuss nach § 88 SGB III) sollte stärker zur Förderung geflüchteter Frauen und anderer, eher arbeitsmarktferner Geflüchteter eingesetzt werden.“
„Mit Blick auf die geringe Wirkung von AGH auf die Arbeitsmarktintegration sollte ihr Einsatz noch weiter zurückgefahren werden.“
„Es liegt nahe, den Einsatz der wirksamen und wirtschaftlichen Maßnahmen auszuweiten.“
„Arbeitsmarktpolitische Integrationsmaßnahmen sollten generell nah am Bedarf des lokalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sein – idealerweise mit direkter Beteiligung der Arbeitgeber.“

