Info aus dem WIR-Fachbeirat: Geflüchtete können zu Integrationskurs verpflichtet werden
Das BAMF hat mit Trägerrundschreiben vom 09.02.2026 mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden können. Auch wenn wohl an dem vollständigen Ausschluss nicht festgehalten werden soll und auch Personen mit einem Teilnahmeanspruch nach § 44 Abs. 1 AufenthG nicht betroffen sind, werden weiterhin viele Personen voraussichtlich keine Zulassung erhalten.
Der Fachbeirat der WIR-Netzwerke weist in einem Informationsschreiben darauf hin, dass Geflüchtete, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, alternativ vom Jobcenter, dem Sozialamt oder der Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet werden können.
Information des WIR-Fachbeirats zu Integrationskurss-Verpflichtungen 06-2026

