Leistungsstreichungen bei Geflüchteten im Dublin-Verfahren in Kraft
Am 31.10.2024 traten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) in Kraft, die den vollständigen Ausschluss von Leistungen für Geflüchtete, die sich im Dublin-Verfahren befinden, vorsieht. Neben weiteren Gesetzesverschärfungen gegen Geflüchtete, ist die Streichung der Leistungen für diese Gruppe der Geflüchteten im Rahmen des sog. „Sicherheitspaketes“ beschlossen worden. Die Gesetzesänderungen wurden am 30.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe hier).
Weiterhin wurden die Regelsätze für Geflüchtete, die Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG erhalten, für das Jahr 2025 festgesetzt. Ihre Leistungen werden mit der Begründung, dass die Inflation rückgängig ist, im kommenden Jahr gekürzt werden.
Die neuen Regelsätze sind am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (siehe hier). Eine tabellarische Übersicht über die Regelsätze nach §§ 3,3a AsylbLG gibt es hier: Regelsätze § 3, 3a AsylbLG 2025