Neue Informationen zu Antragstellung SGB II und Arbeit für ukrainische Geflüchtete

Angesichts der geplanten Öffnung des SGB II für ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum 01. Juni 2022 hat die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit Hinweise veröffentlicht, in denen knapp über die Voraussetzungen und den praktischen Vorgang einer Antragstellung von Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter informiert wird. Die Hinweise beinhalten außerdem weiterführende Links und Informationen zu Unterkunft, Kontoeröffnung, Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Kindergeld.

Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine zur Antragstellung beim Jobcenter Mai 2022

Hier gibt es auch eine ukrainische Fassung.

 

Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen hat zudem in Kooperation mit dem Land Niedersachsen, dem Niedersächsischen Landkreis- und Städtetag, sowie dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund ein Merkblatt für ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 zum Thema „Arbeiten in Niedersachsen/Deutschland“ herausgegeben. Darin werden die Voraussetzungen der Arbeitsaufnahme, Arbeitsrechte, sowie der Zugang zu Sprachkursen dargestellt.

Merkblatt für Geflüchtete aus der Ukraine zum Thema Arbeit Mai 2022

Auch hier gibt es wieder eine Fassung auf Ukrainisch, sowie eine russische Fassung.