Stellungnahme aus WIR-Netzwerken zum Gesetzentwurf zur Bestimmung „sicherer Herkunftsländer“

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ will die Bundesregierung nicht nur den Pflichtanwalt für Menschen in Abschiebehaft wieder abschaffen, sondern auch die Bestimmung von Ländern zu sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ gem. § 29a AsylG erleichtern. Nach Vorstellung der Bundesregierung soll zukünftig nicht mehr neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen müssen, damit ein Staat zu einem „sicheren Herkunftsstaat“ deklariert wird, es soll allein durch eine Verordnungsermächtigung der Bundesregierung möglich sein, diese Staaten zu bestimmen. Die Bestimmung zum „sicheren Herkunftsstaat“ hat für die Asylantragsteller:innen aus diesen Ländern schwerwiegende Folgen: Neben dem dauerhaften Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung und dem verminderten Rechtsschutz bei abgelehnten Asylanträgen u.a. auch den i.d.R. dauerhaften Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt.

Stellungnahme WIR-Netzwerke „Beschäftigungsverbote für Menschen aus sog Sicheren Herkunftsstaaten“ (06.08.2025)