Stellungnahme zu GEAS-Anpassungsgesetz aus den WIR-Netzwerken
In einer Stellungnahme, legen die Autor:innen aus bundesweit tätigen WIR-Netzwerken dar, welche negativen Auswirkungen auf den Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen durch das GEAS-Anpassungsgesetz haben. Nach dem Gesetzentwurf könnten Menschen im Asylverfahren ein Arbeitsverbot bekommen, wenn sie nach Ablehnung ihres Asylanttrages eine Klage mit aufschiebender Wirkung eingereicht haben und sich also noch im Asylverfahren befinden oder wenn ihnen ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten vorgeworfen wird. Beides wäre nicht mit der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar und somit europarechtswidrig.
Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett beschlossen hat, soll das deutsche Recht an die von der EU beschlossenen Änderungen im gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) angepasst werden. Der Gesetzentwurf enthält neben den neuen Einschränkungen beim Arbeitsmarktzugang zahlreiche weitere Verschärfungen (siehe z.B. Stellungnahme von Pro Asyl).

