Studie zur Arbeitsintegration Schutzsuchender aus der Ukraine
Unter dem Titel „Chancen besser nutzen – Die Arbeitsintegration der Schutzsuchenden aus der Ukraine“ hat Prof. em. Dietrich Thränhardt im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung eine Studie verfasst, in der die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine untersucht wird. Dabei wird die Arbeitsmarktintegration in Deutschland auch mit der in anderen EU-Ländern, insbesondere östlichen EU-Staaten verglichen, da es hier eine sehr hohe Erwerbsquote unter den aus der Ukraine geflüchteten Menschen gibt. Thränhardt geht auf den Widerspruch der geringen Beschäftigungsquote und dem hohen Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland ein. Der Autor beleuchtet dabei rechtliche wie administrative Hürden. Ebenso betrachtet er die Auswirkungen des sog. „Job-Turbo“, der Vermittlung in Beschäftigung Vorrang vor dem Spracherwerb gibt.
Schließlich gibt Thränhardt Handlungsempfehlungen, die einen schnelleren Zugang ermöglichen und die Qulaifikationen der ukrainischen Geflüchteten ausreichend berücksichtigen. Ein wesentliches Problem liegt nach Ansicht des Autors in der schleppenden Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen und der zögerlichen Öffnung reglementierter Berufe. In diesem Bereich könne Deutschland von den östlichen Nachbarstaaten lernen, wozu es eine Selbstzufriedenheit und Überlegenheitsgefühle ablegen müsse.
Für die schnelle und ihrer Qualifikation angemessene Arbeitsmarktintegration empfiehlt Thränhardt ukrainischen Geflüchteten „spezifische berufs- und bedarfsbezogene Brückenkurse“ anzubieten.
Weiterhin empfiehlt Thränhardt, aus der Aufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine zu lernen und Elemente, die die Eingliederung von Asylsuchenden in Arbeitsprozesse behindern, zu beseitigen; u.a. führt er die rechtlichen Beschränkungen bei der Arbeitsaufnahme und die Unterbringung in Sammelunterkünften von Menschen im Asylverfahren als Hindernisse auf.
Als keinesfalls sinnvoll betrachtet Thränhardt Überlegungen durch Absenkungen der Sozialleistungen die Arbeitsmarktintegration befördern zu wollen. Vielmehr stellt er aus dem Vergleich der deutschsprachigen Länder fest, dass geringe Leistungen keinen arbeitsfördernden Effekt hätten. Genauso widerspricht er der These, dass geringe Leistungen den Zuzug von Schutz suchenden Menschen verringern würden. Am Beispiel Irlands verdeutlicht er, dass trotz der ganz erheblichen Absenkungen der Leistungen für Schutzsuchende im März dieses Jahres trotzdem mehr Menschen seitdem in Irland Asyl beantragt haben.