Tabelle und Arbeitshilfe zu Zweckwechsel des Aufenthaltstitel und Spurwechsel

Unter dem Begriff „Zweckwechsel“ wird der Wechsel aus einem Aufenthaltstitel zu einem bestimmten Zweck in einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck verstanden. Mit dem Begriff „Spurwechsel“ wird oftmals die Möglichkeit bezeichnet, bei Einreise über das Asylverfahren in einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken zu wechseln.

Die GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender) hat eine Tabelle erstellt, aus der ablesbar ist, aus welchem Aufenthaltstitel ein Zweckwechsel in einen anderen Aufenthaltstitel bzw, ein „Spurwechsel“ bei Rücknahme oder Ablehnung des Asylantrag möglich ist:

GGUA_Tabelle_Spurwechsel_27.03.2024

In einer Arbeitshilfe der GGUA ist der rechtliche Hintergrund für die Möglichkeiten eines Zweckwechsels und eines Spurwechsels weitergehend erklärt:

GGUA_Arbeitshilfe_Spurwechsel_27.03.2024