Übergang aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht in Aufenthalt nach § 25a und § 25b AufenthG – Empfehlungen aus den WIR-Netzwerken

In einer bundesweiten Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus mehreren Netzwerken, die im WIR-Programm tätig sind, wurden Empfehlungen (an die Politik) zur erfolgreichen Umsetzung des Übergangs aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erarbeitet. Weiterhin wurden Einzelfalldarstellungen zusammengestellt, die mögliche Hürden und Problematiken beim Übergang aus der Aufenthaltserlaubnis auf Probe in die dauerhaften Bleiberechtsmöglichkeiten nach § 25a und § 25b AufenthG deutlich machen sollen.

WIR Empfehlungen Übergang Chancenaufenthalt-Bleiberecht 08/2024

WIR Falldarstellungen Übergang Chancenaufenthalt-Bleiberecht 08/2024