Übersicht Ausbildungsförderung für Geflüchtete:
Eine aktuelle Übersicht über den Zugang zu Förderinstrumenten in der Ausbildung oder Ausbildungsvorbereitung hat das IQ Netzwerk Niedersachsen erstellt:
Ausbildungsförderung für Geflüchtete (Stand 15.11.2021)

Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (Stand Juli 2024):
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Online-Schulungen eine Präsentation erstellt, die erklärt, wie der Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten je nach Aufenthaltsstatus ist.
Geflüchtete mit einer Duldung kann ggf. bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht die Arbeit verboten werden. Auch dies wird in der Präsentation erläutert.
Präsentation Arbeitsmarktzugang und Mitwirkungspflichten (Juli 2024)

Duldung für die Dauer einer Ausbildung („3+2-Regelung“) und Aufenthaltserlaubnis bei Ausbildung nach § 16g AufenthG:
Mit dem Integrationsgesetzes wurde im August 2016 die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG eingeführt, die seitdem Geflüchteten mit Duldung, die eine anerkannte Ausbildung beginnen, den Anspruch auf eine Duldung für die Dauer der Ausbildung sichert.
Mit dem sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ haben Menschen, die während des Asylverfahrens eine Ausbildung aufgenommen haben oder bereits mindestens drei Monate eine Duldung besitzen und eine Ausbildung machen, die Möglichkeit sogar eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zu bekommen, u.a. wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Da dies bei einer schulischen Ausbildung auf Grund des fehlenden BAföG-Anspruchs nicht gegeben ist, wird aber auch die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG weiter bestehen bleiben.

Eine Übersicht über die gesetzlichen Neuregelungen inklusive der Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG ist hier zu finden:
Übersicht Gesetzesänderungen mit Bezug zu Arbeitsmarktzugang

Präsentation mit Erklärungen zur Ausbildungsduldung, Ausbildungsaufenthaltserlaubnis und Beschäftigungsduldung

Hinweise des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung der Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung:
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat Hinweise zur Umsetzung der Duldung bei Ausbildung (nach § 60c AufenthG) und der Duldung bei Beschäftigung (§ 60d AufenthG) herausgegeben. Diese Hinweise haben keinen bindenden Charakter für die Ausländerbehörden. Seitens des Niedersächsischen Innenministeriums ist jedoch derzeit (März 2020) kein Erlass vorgesehen, der für die Ausländerbehörden bindend die Anwendung der §§ 60c und 60d regelt.
Anwendungshinweise des BMI vom 20.12.2019 zu §60c und § 60d AufenthG

Schulische Ausbildung: Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen:
Wer an einer Fachschule eines freien Trägers eine schulische Ausbildung beginnt, muss i.d.R. Schulgeld zahlen. Seit dem Schuljahr 2023/2024 besteht in den Gesundheitsfachberufen Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie, Pharmazeutisch-technischen Assistenz (PTA), Masseur/in und med. Bademeister/in, Diätassistenz, Orthoptik, sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehre Schulgeldfreiheit. Es kann beim Land Niedersachsen eine entsprechende Förderung beantragt werden.
Informationen und Förderantrag sind auf der Seite des Sozialministeriums zu finden.

Liste der Engpassberufe:
Eine Ausbildungsduldung nach § 60c Abs. 1 Nr. 1b AufenthG kann auch für Assistenz- und Herlfer:innenausbildungen erteilt werden, wenn sich daran eine qualifizierte Ausbildung in einem sog. Engpassberuf anschließt. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht alljährlich eine Liste dieser sog. Engpassberufe, die dort unter dem Punkt 2.3 aufgelistet sind, siehe hier:
Übersicht Engpassberufe

Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“):
Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung, auch 3+2-Reglung genannt, herausgegeben. Die Arbeitshilfe enthält Praxistipps und Hintergründe zur Regelung nach § 60a Abs. 2 Satz 4.

Arbeitshilfe Ausbildungsduldung siehe hier

Wer kann eine Ausbildungsduldung (nach der „3+2-Regelung“) bekommen?
Tabellarische Übersicht der GGUA siehe hier

Die GGUA hat eine Übersicht erstellt darüber, wer bei Vorliegen eines Ausbildungsvertrages Anspruch auf eine Duldung gem. § 60a Abs. 2, Satz 4 hat, siehe hier.

Für Praktika im Rahmen schulischer Ausbildung ist i.d.R keine Beschäftigungserlaubnis nötig:
Das Niedersächsische Innenministerium bestätigt dem Flüchtlingsrat Nds. per Email vom 03.02.2020, dass Praktika im Rahmen von schulischer Ausbildung i.d.R. keiner Beschäftigungserlaubnis bedürfen.
Hinweise des nds. Innenministeriums: Praktika im Rahmen schulischer Ausbildung ohne Beschäftigungserlaubnis, vom 03.02.2020

Teilzeitausbildung: Möglichkeiten seit dem 01.01.2020 erweitert:
Teilzeitausbildung kann gerade für Menschen, die Kinder zu betreuen haben oder neben der Ausbildung zusätzlich Geld verdienen wollen/müssen eine Option sein. Zum 01.01.2020 wurden die Möglichkeiten für eine Teilzeitausbildung durch Änderungen im Berufsbildungsgesetz erweitert.
Informationen zur Teilzeitausbildung finden sich u.a. auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung: https://www.bibb.de/de/1304.php

Die passende Ausbildung finden:

Nachfolgend werden einige Webseiten und Ratgeber aufgeführt, die Hilfe bei der Wahl der passenden Ausbildung geben und Berufe erklären:

Webseite der Arbeitsagentur mit Infos rund um Ausbildungen: www.planet-beruf.de

Webseite der Arbeitsagentur mit Erklärfilmen zu Berufsbildern: www.berufe.tv

Webseite der Handwerkskammern mit Erklärungen zu Handwerksberufen: www.handwerk.de

Tipps und Ratschläge rund um Ausbildungen: www.ausbildung.de

Broschüre der Region Hannover mit Informationen rund um Ausbildungen: BBS-Broschüre 2021/2022 Region Hannover

Lebensunterhaltssicherung während der Ausbildung mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung:
Eine Arbeitshilfe mit Übersicht über Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung während einer Ausbildung, herausgegeben vom Paritätischen Gesamtverband, Autor ist Claudius Voigt von der GGUA, siehe hier.

Ausbildungsförderung während des Asylverfahrens und mit Duldung:
Die GGUA hat für das IQ-Netzwerk eine Übersicht erstellt, wer im Asylverfahren (mit BÜMA/Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsgestattung) oder mit Duldung welche Ausbildungsförderung erhalten kann, siehe hier.

Wer kann eine betriebliche Ausbildung machen?
Das IvAF-Netzwerk Netwin3 hat eine Kurzübersicht erstellt, der zu entnehmen ist, unter welchen Voraussetzungen man mit welchem Aufenthaltsstatus eine betriebliche Berufsausbildung beginnen kann, siehe hier (Stand April 2016).
Achtung, diese Übersicht berücksichtigt noch nicht die Änderungen durch das „Integrationsgesetz“. Seit dem 06.08.2016 gibt es die Anspruchsduldung bei Ausbildung (siehe oben).

Wer darf ein Praktikum machen?
Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Flüchtlinge ein Praktikum absolvieren dürfen, gibt die Arbeitshilfe der Zentralen Beratungsstelle Arbeitsmarkt und Flüchtlinge der Caritas Osnabrück, siehe hier.
Wann ist eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde und Zustimmung der Bundesagentur für ein Praktikum für Personen mit Aufenthaltsgestattung/BÜMA oder Duldung notwendig? Tabellarische Übersicht der GGUA hier.

MI Niedersachsen zu Umzug von Asylsuchenden bei Lebensunterhaltssicherung, Ausbildung oder Studium:
Menschen im Asylverfahren, die eine Ausbildung absolvieren oder ein Studium aufnehmen oder aufgenommen haben, dürfen innerhalb von Niedersachsen umziehen, besagt ein Erlass des niedersächsischen Innenministeriums (MI) sowie ein ergänzender Hinweis des MI an den Flüchtlingsrat Niedersachsen. Weitere Infos siehe hier.

Wie finde ich eine Ausbildung? Erklärvideo in verschiedenen Sprachen
Das IvAF-Netzwerk BLEIBdran in Thüringen hat Videos in verschiedenen Sprachen erstellt, die erläutern, wie eine Ausbildung abläuft und wie man eine Ausbildungsduldung beantragen kann., siehe hier.

Berufsausbildung in Deutschland. Broschüre des DGB in vier Sprachen, Stand 12/2015
Welcher Schulabschluss ermöglicht welche Ausbildung? Mit welchem Aufenthaltsstatus hat man Zugang zu welcher Ausbildung bzw. Ausbildungsförderung? Wie finde ich den richtigen Beruf für mich? Wieviel Geld benötige ich zum Leben? Diese und weitere Fragen versucht die pdf-Broschüre auf
Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch zu beantworten.

Informationen und Hilfen zur Ausbildungsplatzsuche:
Welche Ausbildungsberufe gibt es? Wie sieht die Ausbildung aus? Welche Ausbildung passt zu mir? Einen Ausbildungsplatz finden. Informationen dazu geben u.a. folgende Seiten:
Auf der Webseite „plante-beruf.de“ der Bundesagentur für Arbeit gibt es Hinweise, Information und Hilfen unter dem neuen Angebot EINSTEIGEN in einfacher Sprache teilweise, auch in Arabisch, Englisch und Französisch:
http://www.planet-beruf.de/schuelerinnen/einsteigen
Weitere Informationen auf der Seite der Arbeitsagentur gibt es hier.

Wege in den Beruf:
Die KAUSA Servicestelle bei pro regio e.V. in der Region Hannover erläutert auf einem Plakat und dazugehörigen Begleitheften für Beratungskräfte Wege in den Beruf. Es werden die verschiedenen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen, die zu einer beruflichen Qualifikation führen können dargestellt und erklärt.
Plakat Wege in den Beruf
Infoflyer von AMFN e.V. „Wege in den Beruf“ in den Sprachen: Arabisch, Deutsch, Persisch, Türkisch
Begleitheft Wege in Beruf mit Erklärungen

Infos zu Aus- und Weiterbildungsberufen in Wissenschaft und Technik:
Aus- und Weiterbildungsberufe im Bereich Wissenschaft und Technik werden auf der Seite von jobtensor.com vorgestellt

Arbeitsmarktzugang und Ausbildungsförderung – Änderungen durch das Integrationsgesetz:
Eine Übersicht über Änderungen beim Arbeitsmarktzugang und der Förderung während einer Ausbildung oder zur Aufnahme einer Ausbildung vom IvAF-Netzwerk Netwin3, siehe hier.

Weitere Seiten mit Informationen rund um Ausbildung:
www.azubi.de
www.aubi-plus.de

Tipps und Hilfe für die Bewerbung:
Hinweise und Hilfen für Bewerbungen findet man unter: https://planet-beruf.de/schuelerinnen/wie-bewerbe-ich-mich