Schulpflicht in Niedersachsen:
Nach den §§ 63 ff des Niedersächsischen Schulgesetzes (NschG) ist zum Schulbesuch verpflichtet, „wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat“. Seinen Wohnsitz hat jemand in Niedersachsen, der/die mindestens fünf Tage in dem Bundesland wohnt. Die Schulpflicht beginnt dann mit dem ersten Tag des Aufenthalts.

Zudem dauert die Schulpflicht insgesamt zwölf Jahre. Bei Kindern und Jugendlichen, die als Flüchtlinge nach Niedersachsen kommen, wird eine fiktive Einschulung im Alter von sechs Jahren angenommen, so dass die Schulpflicht mit 18 Jahren endet. Dabei legt das niedersächsische Kultusministerium diese Regelung so aus, dass nicht mehr schulpflichtig ist, wer im laufenden Schuljahr das 18. Lebensjahr vollendet, so dass Schulen auch nicht mehr verpflichtet sind, diese Jugendlichen aufzunehmen. Das bedeutet, dass eben auch 17-Jährige z.T. nicht mehr beschult werden.

Von der Schulpflicht ausgenommen sind asylsuchende Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Sie sind also unter Umständen für mehrere Monate ohne richtige Beschulung.

Die Grundlagen und das Verfahren der Beschulung geflüchteter Kinder- und Jugendlicher in Niedersachsen ist einem Leitfaden des Kultusministeriums zu entnehmen, siehe hier.

SPRINT – Dual hat am 17.10.2016 begonnen
Am 17.10.2016 hat das Schulprojekt SPRINT-Dual der niedersächsischen Landesregierung angefangen. Es ist als Einstiegsqualifizierung konzipiert und als Anschlussmaßnahme an SPRINT vorgesehen. Mit SPRINT – Dual sollen geflüchtete junge Leute Ausbildungsreife erhalten, indem sie zum einen weiter ihre Deutschkenntnisse vertiefen und zum anderen über Praktika Einblick in Betriebsabläufe und Berufe erhalten.
Hier eine Darstellung des niedersächsischen Kultusministeriums der Schulversuche SPRINT und SPRINT – Dual.


SPRINT – Beschulung für bis 21-Jährige in Niedersachsen:

Für Jugendliche/junge Erwachsene bis 21 Jahre gibt es über das SPRINT-Programm (ein sog. Schulversuch) der niedersächsischen Landesregierung die Möglichkeit im Rahmen verfügbarer Plätze eine Berufsbildende Schule zu besuchen und dabei Deutschkenntnisse erwerben.
Weitere Informationen zum SPRINT-Programm siehe hier.

In Vorbereitung ist zudem der Schulversuch SPRINT dual, ein Modul, das sich i.d.R. an SPRINT anschließen soll und mit einem EQ kombiniert wird, um letztlich auf eine Ausbildung vorzubereiten.

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse:
Ausländische Bildungsnachweise wie Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einem niedersächsischen Schulabschluss gleichgestellt werden. Außerdem können berufliche Erstausbildungen in Verbindung mit bestimmten Weiterbildungen in diesen Berufen unter Umständen eine Hochschulzugangsberechtigung für niedersächsische Hochschulen eröffnen.  Hinweise zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse finden Sie auch unter www.studieren-in-niedersachsen.de

Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse stehen “ je nach Personengruppe “ verschiedene Stellen zur

Die Zeugnisanerkennungsstelle der Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, ist beratend zuständig bei

– der Anerkennung von Bildungsgängen und Abschlüssen allgemein bildender und berufsbildender ausländischer Schulen,

– der Bewertung von Hochschulzugangsberechtigungen aus anderen Ländern der Bundesrepublik und aus der ehemaligen DDR mit Ausnahme der Fachschulabschlüsse,

– der Anerkennung des Baccalaureat International als Hochschulzugangsberechtigung,

– der Prüfung der Gleichwertigkeit beruflicher Weiterbildungen für eine Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz,

– der Bewertung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen von deutschen Staatsangehörigen und Zulassung zu den Feststellungsprüfungen am Studienkolleg,

– der schulformübergreifenden Beratung im Hinblick auf die Integration in niedersächsische Schulen nach einem Schulbesuch im Ausland.

Entsprechende Anfragen sind schriftlich an die Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, Dezernat 1, Zeugnisbewertung, Postfach 3721, 30037 Hannover, zu richten.

Ansprechpartner sind hier:

Hartwig Czach, Telefon: (0 511) 120-7217
E-Mail: hartwig.czach@lschb-h.niedersachsen.de

Vera Schlamelcher, Telefon: (0 511) 106-2181, Fax: (0 511) 106-992435 (nur vormittags)
E-Mail: vera.schlamelcher@lschb-h.niedersachsen.de

Spezifische Informationen zur Situation der beruflichen Anerkennung in Niedersachsen finden Sie auf der sehr informativen Seite des IQ-Netzwerkes Niedersachsen

Ein allgemeines Informationsportal zu Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen befindet sich hier.

Schulabschluss nachholen:
Für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge besteht die Möglichkeit einen Haupt- oder Realschulabschluss oder die Allgemeine Hochschulreife an einer Volkshochschule oder bei einem anderen Bildungsträger auf dem sog. „Zweiten Bildungsweg“ nachzuholen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der website der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen (AEWB) hier
oder in der Broschüre der AEWB hier.
Wo in Niedersachsen aktuell Kurse zur Erlangung eines Schulabschlusses angeboten werden, finden Sie auf dem Weiterbildungsportal Niedersachsen hier.

Landesschulbehörde:
Vom Niedersächsischen Kultusministerium zum 1. Januar 2005 eingerichtet, ist die Landesschulbehörde mit der Zentrale in Lüneburg zuständig für sämtliche Schulen Niedersachsens. Die Leitung der Landesschulbehörde befindet sich in der Zentrale in Lüneburg, Abteilungen gibt es in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Hinzu kommen noch 25 über das Land verteilte Außenstellen, die die Aufgaben vor Ort wahrnehmen.

Die Anschriften der vier Abteilungen der Landesschulbehörde lauten:

Zentrale und Abteilung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Postfach: 21 20
21311 Lüneburg

Telefon: 04131-15-0
E-Mail: poststelle@lschb-lg.niedersachsen.de

Abteilung Hannover
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover

Postfach 3721
30037 Hannover

Telefon: 0511-106-0

E-Mail: poststelle@lschb-h.niedersachsen.de

Abteilung Braunschweig

Wilhelmstr. 62-69
38100 Braunschweig

Postfach 30 51
38020 Braunschweig

Telefon: 0531 – 484-0
E-Mail: poststelle@lschb-bs.niedersachsen.de

Abteilung Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück

Postfach 35 69
49025 Osnabrück

Telefon: 0541-314-01
E-Mail: poststelle@lschb-os.niedersachsen.de

Niedersächsisches Kultusministerium