AZG – Arbeitsmarkzugang für Geflüchtete

AZG – Arbeitsmarkzugang für Geflüchtete

Informationen zu Wohnsitzauflage, Wohnsitzregelung, Residenzpflicht

Arbeitshilfe zu Wohnsitzauflage, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht:

Die Arbeitshilfe des Thüringer IvAF-Netzwerkes erklärt die Unterschiede zwischen Wohnsitzauflage, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht und welche Geflüchteten je nach Aufenthaltsstatus davon betroffen sind.
Arbeitshilfe deutsch (Stand 11/2021)

In den FAQ zu Wohnsitzauflage, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht beantworten die Kolleg:innen vom WIR-Netzwerk Netwin PLUS folgende Fragen:

– Was ist eine Wohnsitzauflage?

– Wann kann eine Wohnsitzauflage bei anerkannten Schutzberechtigten aufgehoben werde?

– Wann sind Asylsuchende nicht mehr verpflichtet, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen?

– Wann sind Geduldeten nicht mehr verpflichtet, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen?

– Wann muss sonst eine Wohnsitzauflage bei Asylsuchenden und Geduldeten aufgehoben werden?

– Wann kann eine Wohnsitzauflage bei Asylsuchenden und Geduldeten geändert werden?

– Was bedeutet Residenzpflicht bzw. räumliche Beschränkung?

– Wann besteht bei Asylsuchenden eine Residenzpflicht?

– Wann besteht bei Geduldeten eine Residenzpflicht?

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Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Wenn Sie durch das Projekt AZG beraten bzw. unterstützt werden möchten, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

AZG Flyer

Den aktuellen Flyer können Sie hier als PDF herunterladen.


Das Projekt „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ wird im Rahmen des ESF Plus-Programms „WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

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